Neue Kleiderordnung ist verbindlich
Missachtet ein Arbeitnehmer die Kleidervorschriften im Betrieb, kann das zur Kündigung führen.Denn er verstößt damit gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Das hat das Arbeitsgericht Cottbus (Az.: 6 Ca 1554/11) entschieden. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.In dem Fall sollten die Mitarbeiter eines Möbelhauses während der Arbeit einheitliche Kleidung tragen. Eine Arbeitnehmerin weigerte sich, der neuen Kleiderordnung nachzukommen - und zog wie bisher ihre eigenen Sachen...