Kein Zuschlag für leitende Angestellte
Wer als leitender Angestellter sehr viel verdient, hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Bezahlung von Rufbereitschafte.In dem verhandelten Fall hatte ein Chefarzt geklagt. Laut Dienstvertrag bekam der Arzt ein Gehalt von 100 000 Euro pro Jahr. Nun verlangte er für die von ihm geleisteten Rufbereitschaften von 2009 bis 2011 noch einmal zusätzlich 25 000 Euro pro Jahr. Ohne Erfolg. Zwar gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen...