Befreiung von Rentenpflicht
Minijobber können sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Darauf weist die Minijob-Zentrale in Essen hin. Dazu muss der Minijobber einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber einreichen. Dieser übermittelt die Daten an die Minijob-Zentrale. Antrag auf Befreiung von Rentenpflicht unter http://asurl.de/jaw. dpa-Magazin / mag