Drei-Prozent-Regel
Friedrichshain-Kreuzberg. Anders als bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus, wo eine Partei fünf Prozent der abgegebenen Stimmen benötigt, um ins Landesparlament einzuziehen, ist die Hürde bei der BVV niedriger. Hier genügen drei Prozent. Dieser Anteil reicht auf jeden Fall für einen, in den meisten Fällen auch für zwei Mandate. Den Status einer Fraktion hat eine politische Gruppierung allerdings erst mit mindestens drei Mitgliedern. Dafür ist ein Ergebnis um die fünf Prozent nötig. tf