Wissenswertes zum Arbeitskampf
Streikgelder müssen nicht versteuert werden
Die Gewerkschaften rufen wieder öfters zum Arbeitskampf auf. Ein Streik zur Durchsetzung von Forderungen wie Lohnerhöhungen oder Verbesserung von Arbeitsbedingungen ist rechtmäßig und stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. In diesem Zusammenhang sind auch keine Sanktionen des Arbeitgebers zu befürchten, sie wären nicht zulässig. Allerdings ruht der Arbeitsvertrag während eines Streiks und damit auch die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnzahlung. Um den Lohnausfall aufzufangen, zahlen...