Anstellung von Flüchtlingen
Wollen Arbeitgeber Flüchtlinge beschäftigten, müssen sie dabei einige Vorgaben beachten. Wer unsicher ist, kann sich beim Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur beraten lassen. Darauf weist Susanne Eikemeier hin, Pressesprecherin der Bundesarbeitsagentur. Zu beachten sind zum Beispiel bestimmte Fristen: "In den ersten drei Monaten nach der Ankunft des Flüchtlings in Deutschland gilt ein Arbeitsverbot", sagt Christoph Sander. Er ist Sprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Nach den...