Ärger wegen des Nebenjobs vermeiden
Parallel zum Job noch etwas Geld dazu verdienen - das ist für viele Arbeitnehmer attraktiv. Beschäftigte sollten aber aufpassen, dass sie sich damit keinen Ärger einhandeln.In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber dem Angestellten verbieten, einen Nebenjob auszuüben, erklärt Michael Eckert. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Das gilt zum Beispiel, wenn die Nebentätigkeit sich womöglich negativ auf die Haupttätigkeit auswirkt,...