Tipps zum Umgang mit Überstunden
Die Gesetzeslage scheint so einfach: Steht im Vertrag nichts zu Überstunden, muss der Arbeitnehmer auch keine leisten. Es sei denn, es tritt eine echte Katastrophe ein.Und das bedeutet im Arbeitsrecht nicht etwa die drohende Insolvenz, sondern ein Feuer im Bürogebäude oder eine Flutwelle, welche die Werkhalle zu überschwemmen droht. "Die meisten Verträge beinhalten eine Überstunden-Pauschalklausel. Ob die gilt, ist allerdings je nach Fall sehr unterschiedlich, ebenso wie die Rechtsprechung",...