Kündigung nur mit Beweisen rechtens
Für eine Verdachtskündigung braucht ein Arbeitgeber Beweise. Nicht ausreichend ist es, wenn er einfach nur Behauptungen aufstellt.Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 17 Sa 252/11). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. Eine Verdachtskündigung kann der Arbeitgeber etwa aussprechen, wenn er vermutet, dass der Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat.In dem Fall verdächtigte der Arbeitgeber einen Angestellten, 14,99 Euro unterschlagen zu haben. Der Mann war...