Abmahnung nicht gerechtfertigt
Eine Kassiererin darf nicht abgemahnt werden, wenn sie einem Kunden fehlerhaft einen Rabatt gewährt.Das gilt zumindest dann, wenn die Filialleiterin bei dem Vorgang anwesend ist. Das hat das Arbeitsgericht Nürnberg entschieden (Az.: 8 Ca 4756/10). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.In dem Fall hatte eine Kassiererin bei einem Matratzenkauf einem Kunden fälschlicherweise einen Angebotsrabatt gewährt. Sie hatte sich dabei auf die Angaben des Kunden verlassen, ohne sich bei der...