"Verhüllung ist nicht tolerierbar"
Bezirk verschärft Genehmigungspraxis für Werbeplakate

Der Bezirk will Werbeplakate und fingierte Gerüstwerbung nicht mehr länger tolerieren. Stadtrat Oliver Schruoffeneger sind sie schon länger „ein Dorn im Auge“, weil es auf vielen Baustellen nicht vorangeht.

Riesige Werbeplakate hängen überall in der Stadt. Meist an Gerüsten vor Mietshäusern. Den Hauseigentümern bringt die Werbung viel Geld von Agenturen ein. Die Mieter aber haben meist das Nachsehen. Die Plakate verdunkeln tagsüber die Wohnungen und nachts nervt die Beleuchtung. In Charlottenburg protestieren deshalb immer wieder Anwohner gegen die Komplettverhüllung ihrer Häuser. Zum Beispiel am Kaiserdamm 109, wo 2020 der Shell-Konzern großflächige Werbebotschaften verkündete. Verboten sind solche Werbeplakate nicht. Die Hauseigentümer müssen beim Bezirksamt dafür eine Sondernutzung beantragen. „Was wir hier an Gebühren einnehmen, sind Pfennigbeträge, verglichen mit den Einnahmen der Firmen“, sagt Ordnungsstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne).

Fingierte Baustellen,
damit die Plakate länger hängen

Der Punkt ist aber: Laut Berliner Bauordnung dürfen Baugerüste für Werbeanlagen nur im direkten Zusammenhang mit tatsächlichen Baumaßnahmen genutzt werden und das auch nur für maximal sechs Monate. Laut Bezirksamt zeigt sich in der Praxis jedoch immer wieder, „dass Baustellen mit großflächiger Gerüstwerbung unnötig verzögert oder gar fingiert werden, um damit lukrative Werbeeinnahmen zu erzielen“. Als aktuellen Fall nennt Schruoffeneger die Uhlandstraße/Ecke Hohenzollerndamm. Gegen diese Praxis will der Stadtrat nun verstärkt vorgehen. „Gerade die großflächige Verhüllung von Wohngebäuden ist für mich nicht tolerierbar.“ Bereits in der letzten Wahlperiode habe er deshalb die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gedrängt, „diese Form der Baugerüstwerbung in der Bauordnung stark zu reglementieren“.

Sondernutzung zukünftig nur noch
einen Monat, nicht mehr sechs

Weil das offenbar nicht passiert ist, will der Ordnungsstadtrat mit Stadtentwicklungsstadtrat Fabian Schmitz-Grethlein (SPD) die Werbezeiträume für Sondernutzungen künftig nur noch monatsweise zulassen. Auch eine tageweise Berechnung und Genehmigung der Werbezeiträume soll nicht mehr erfolgen. „Parallel werden derzeit Kriterien für Baugerüstwerbung erarbeitet, die im Sommer vom Bezirksamt beschlossen werden sollen“, informiert Schruoffeneger. Ziel sei es, eine „einheitliche und restriktive Genehmigungspraxis im Rahmen des bestehenden Rechts zu sichern“.

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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