"Wir werden diese Herausforderung gut managen"
Jobcenter ab 1. Juni auch zuständig für geflüchtete Ukrainer

Ab dem 1. Juni 2022 sollen geflüchtete Menschen aus der Ukraine Leistungen des Jobcenters gemäß SGB II erhalten können, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. „Wir sind auf den Wechsel der Zuständigkeiten von ca. 4.000 Personen vom Sozialamt in das Jobcenter gut vorbereitet“, erklärt die Geschäftsführerin des Jobcenters, Marina Kermer.

In enger Zusammenarbeit bereiten Sozialamt und Jobcenter seit April den Prozess vor und stimmen sich ab. „Der Übergang zum SGB II soll kundenfreundlich und ohne große Wartezeiten geschafft werden. Unsere digitalen Möglichkeiten bieten verschiedene Wege einen Antrag zu stellen: per jc-digital, JC-App, Hausbriefkasten oder per Post. Man kann auch einen Termin buchen. Im Foyer stehen Tablets zur Nutzung bereit, falls man kein Smartphone oder Internetzugang hat“, so Kermer.

Rund 1.200 Geflüchtete sind derzeit im Bezirk in neun Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Das Jobcenter hat schnell ein enges Netzwerk mit den Verantwortlichen geknüpft, auch mit den Netzwerkpartnern der Integrationsbeauftragten des Bezirks. Innerhalb kurzer Zeit haben Mitarbeiter des Jobcenters Informationsveranstaltungen vor Ort organisiert. Sie fahren direkt in die Unterkünfte und informieren zum Antragsprozess. Speziell vorbereitete Willkommensmappen mit allen notwendigen Unterlagen werden ausgehändigt und Fragen beantwortet.

„Wir sind sehr froh, dass wir von der Bundesagentur für Arbeit Ausfüllhilfen für die SGB II-Anträge in ukrainischer und russischer Sprache erhalten haben, die über die Sprachbarrieren hinweghelfen. Eigene Mitarbeiter mit Sprachkenntnissen unterstützen beim Übersetzen und eine Dolmetscher-Hotline steht zur Verfügung. Wir werden diese Herausforderung gut managen, denn wir sind motiviert, engagiert und kreativ“, sagt Kermer.

Ob mit ukrainischen, englischen, russischen, polnischen, ersten erlernten Deutschkenntnissen, mit der Hotline oder mit einer Translator-App: Es gibt verschiedene Wege der Verständigung. Das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Willmersdorf, das mit seinen ca. 400 Mitarbeitern bereits in der Zeit der Pandemie mit Homeoffice die Leistungsgewährung gesichert hat, wird auch jetzt die eingehenden Anträge schnell bearbeiten und Leistungen gewähren. „So werden wir den Übergang der geflüchteten Menschen in das SGB II gut schaffen. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Wir liegen im Zeitplan. Wir stehen an der Seite der geflüchteten Menschen und ihrer leidgeplagten Kinder.“ Auch für Fragen rund um eine Arbeitsaufnahme ist das Jobcenter vorbereitet: Sprachkurse und die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sind bereits mit den Netzwerkpartnern in Vorbereitung.

Wichtig ist, dass SGB II Leistungen nur dann beantragt werden können, wenn man eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder eine grüne Fiktionsbescheinigung gem. §81 AufenthG hat. Ansonsten bleibt das Sozialamt weiter zuständig.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite zu finden: https://www.berlin.de/jobcenter-charlottenburg-wilmersdorf/.

Autor:

Manuela Frey aus Charlottenburg

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