Zum Bedenken
Anmerkung zu den städtische Ausländerlagern in Berlin (1)
Zur Zeit lassen sich unter der Bezeichnung "Städtische Lager" für die Stadtverwaltung der Reichshauptstadt Berlin 58 Gemeinschaftslager, 4 Kriegsgefangenenlager, sowie 34 Russenlager per 10. Oktober 1944 an Hand von zusätzlichen Lebensmittelrationen-Zuteilungen für das dort tätige städtische Personal in den Unterlagen des Landesarchiv nachweisen.
Die 4 Kriegsgefangenenlager waren den Eigenbetrieben der Stadtverwaltung zugeordnet.
Innerhalb weniger Jahre (1941 - 1944) stieg die Zahl dieser städtischen Lager von 16 auf 96 Lager.Die genaue Lokalisierung dieser Lager ist schwierig, da sie teilweise auf städtischen Grundstücken lagen, welche nur durch die Nutzer gekennzeichnet waren. Gewiß ist, dass es in Marienfelde ein eigenes Vorlager gab, sozusagen eine Erstunterkunft, von welcher die ausl. Arbeitskräfte auf die anderen städtischen Lager verteilt wurden.
Die ersten städtischen Gemeinschaftslager entstanden bereits vor den Beginn des 2. Weltkrieg, so z.B in Charlottenburg in der Vandalenallee. Sie wurden im Rahmen der Neubauplanung der Reichshauptstadt errichtet und unterstanden dem Generalbauinspektor (GBI). Einige dieser Lager wurden später von der Stadtverwaltung für viel Geld aufgekauft.
Bereits für Mai 1939 lassen sich in Berlin 269 Gemeinschaftslager nachweisen, unbekannt ist noch, wie viele davon ausl. Arbeiter und Angestellte vorbehalten waren, da auch viele deutsche Arbeitskräfte in Rahmen der Dienstverpflichtung in Berlin arbeiten mussten und in Lagern untergebracht waren. Die städtischen Lager wurden über den "Kriegshaushalt" der Stadtverwaltung finanziert. Interessant wäre zu klären, was die Einrichtung und der Betrieb eines solchen Lagers kostete. Hier besteht noch Forschungsbedarf. Die Planung, Bau, Einrichtung und der laufende Betrieb dieser Lager unterstanden allein dem Haupttiefbauamt der Stadtverwaltung. Dort war die Kontingentstelle des Oberbürgermeister für Arbeitseinsatz angegliedert. Ihre Tätigkeit gliedert sich wie folgt: a.Grundsätzlicher Schriftverkehr, b.Haushaltsplan, c.Firmeneinsatz, Firmenkartei, d.Arbeitseinsatz, e.Lagerinventar, -Unterhaltung und -bewirtschaftung, f.Arbeiterverpflegung und g.Abrechnung. Damit war die Schaffung und der Betrieb von Lagern für in- und ausl. Arbeiter und Angestellte der Berliner Stadtverwaltung, den Bezirksämtern, sowie den städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe auf einer Dienststelle konzentriert. Die Lager waren selbst im Telefonbuch 1941 verzeichnet. (siehe: Abb.)Die Heranziehung von in- und ausl. Arbeitskräften für alle Berliner Verwaltungen, einschließlich der Bezirksämter, Gesellschaften und Eigenbetriebe oblag dem Hauptpersonalamt der Stadtverwaltung, deren Aufgaben in der Kriegsverwaltungsordnung festgelegt war. Die Bezirksämter konnten ihren Bedarf an Arbeitskräften anmelden und erhielten sie zugeteilt. Während deutsche Arbeitskräfte den Personalstellen der Bezirksämter, Gesellschaften und Eigenbetriebe unterstellt wurden, behielt sich das Hauptpersonalamt vor, die angeworbenen ausl. Arbeiter und Angestellte in einem Arbeitsverhältnis mit der Stadtverwaltung zu setzen. D.h., die Bezirksämter hatten keine eigenen ausl. Arbeitskräfte in ihren Personalbestand. In allen Arbeitskräften-Nachweisungen aller Berliner Bezirksämter von 1941 bis 1944 wird auf diesen Sachverhalt hingewiesen. (siehe: Abb.)Es ist nicht zu leugnen, dass ausl. Arbeiter und Angestellte in den Bezirksämtern eingesetzt wurden. Man darf nicht pauschal ausführen: das sind die Zwangsarbeiter des Bezirksamtes, da sie ihnen nicht personell unterstellt waren. Ausl. Arbeiter und Angestellte wurden vom Hauptpersonalamt de facto an die Bezirksämter immer auf Antrag des anfordernden Bezirksamt zeitlich begrenzt abgestellt. Für die Bezirksämter hatte dieses System den Vorteil, dass sie nicht für die Unterbringung dieser Arbeiter verantwortlich waren. Dies erfolgte über die Stadtverwaltung und der Kontingentstelle für Arbeitseinsatz beim Oberbürgermeister der Reichshauptstadt Berlin. Wenn der Bezirksbürgermeister in seinem Schreiben vom 30.04.1944 von einem städtischen Lager, sowie von Anträgen auf vorübergehende Zuweisung spricht, dann ist wirklich von einem der Stadtverwaltung gehörigen Lager die Rede und nicht von einem vom Bezirksamt geplanten und betriebenen "Städtischen Ausländerlager für Aufgabenstellung im Verwaltungsinteresse". Eine Gedenktafel für ein vom Bezirksamt Wilmersdorf betriebenes "Städtisches Ausländerlager" ist wissenschaftlich nicht fundiert. Dies gilt es zu beachten.
Autor:Stefan Knobloch aus Charlottenburg |
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