Zum Bedenken
Anmerkung zu den städtische Ausländerlagern in Berlin (2)
Zu meinem Beitrag haben mich einige Mails erreicht, die sich kritisch mit der Thematik beschäftigen. Danke!
Die Frage, ob ich mit diesen neuen Kenntnissen das Gedenken an die Zwangsarbeit im damaligen Bezirksamt Wilmersdorf verhindern will, kann m. E. so nicht gestellt werden. Die im ersten Beitrag angegebenen Dokumente und Fakten habe ich bereits 2017 in einer umfangreichen Dokumentation für den Kulturausschuss und der Gedenktafelkommission vorgestellt.
Angeblich haben die Fachexperten von Topographie des Terror / Abt. NS-Zwangsarbeit und der Berliner Geschichtswerkstatt dies fachlich widerlegt. Eine solche Studie ist mir nicht bekannt. Mir ist nur ein Schreiben vom Vorstand der BGW, Herrn Karwelat vom 04.03. 2017 bekannt, wo er Stellung nimmt:"(...) macht Herr Knobloch längere Ausführungen darüber, dass es unter der Leitung des Oberbürgermeisters geführte" städtische Ausländerlager" gab. Die Ausführungen dienen anscheinend dazu, die These zu erschüttern, dass das Lager in der Wilhelmsaue 40 in der Verwaltung des Bezirks lag. (...) Der Bezirksbürgermeister hat Dispositionsbefugnis. "Ich behalte mir daher den Arbeitseinsatz der Ausländer selbst vor.)" Bekannt ist nur, daß daraufhin die BGW im Dezember 2017 eine provisorische Gedenktafel für ihr entdecktes "Städtisches Ausländerlager für Aufgabenstellung im Verwaltungsinteresse" des damaligen Bezirksamt anbrachte. Jegliche inhaltliche Diskussion wurde strikt abgelehnt, da ja ihre "Fachexperten?" das von Dr. Roeder entdeckte Zwangsarbeiterlager des Bezirksamt Wilmersdorf glasklar und eindeutig bestätigt haben. Es steht völlig ausser Frage, dass sich am heutigen Standort Wilhelmsaue 40, nachweisbar seit 1942 ein "Städtisches Ausländerlager" befand, daß das damalige Bezirksamt Wilmersdorf wie die anderen Bezirksämter ausländische Arbeitskräfte für seine Belange einsetzte, daß Grundstück sich im Besitz der Stadt Berlin befand, welche dort ein Büro und Fuhrpark ihrer Stadtreinigung betrieben hat. Es gehört auch zu den Tatsachen, dass dieses städtische Lager in der Wilhelmsaue seit 1992 bekannt ist. Haben sich Karl Heinz Metzker, Udo Christoffel, Hans Ulrich Kanke, Hans Gräfe und Wolfgang Hornfeld in ihren Erarbeitungen geirrt, wo sie darstellten daß es sich hier um ein Städtisches Lager der Stadtverwaltung der Reichshauptstadt handelt?Man kann auch die Frage stellen, ob wirklich die Erarbeitungen von Prof. Laurenz Demps, Rainer Kubatzki und Helmut Bräutigam, welche besagen, dass das Haupttiefbauamt der Stadtverwaltung für die Städtischen Lager verantwortlich war, je von der BGW widerlegt wurde. Die völlige Negierung der Kontingentstelle für Arbeitseinsatz beim Oberbürgermeister und deren Verantwortung und Zuständigkeit für die städtischen Lager durch die Berliner Geschichtswerkstatt und der Abteilung NS-Zwangsarbeit von Topographie des Terror ist nicht nachvollziehbar. Man kann die Geschichte der Zwangsarbeit für das Bezirksamt Wilmersdorf nicht losgelöst von der Gesamtbetrachtung des Thema innerhalb der Stadtverwaltung der Reichshauptstadt, den anderen Bezirksämter, sowie den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben in ihrer Gesamtheit sehen. Dazu kommt, dass das Bezirksamt de facto über keinerlei Eigenständigkeit, geschweige denn eigenen finanziellen Mittel verfügte. Man war Befehlsempfänger der übergeordneten Stadtverwaltung mit der Berechtigung nach Unten zu treten.Kennzeichnend ist auch, das als zentraler Beweis ein einziger Satz des Bezirksbürgermeister angeführt wird: "Ich behalte mir daher den Arbeitseinsatz der Ausländer selbst vor." Was er sich vorbehalten hat, daß wird selbstverständlich seit 2015, als das Bezirkliche Lager in der Wilhelmsaue "entdeckt" wurde (siehe Rundbrief der Berliner Geschichtswerkstatt 15/01) verschwiegen. Es waren Unregelmäßigkeiten bei den Dienststellenleiter bei der Antragstellung für die vorübergehende Zuweisung ausländischer Arbeiter aus einem städtischen Lager. Zukünftig sollten diese Anträge vor Weitergabe ihn zur Einholung seiner Entscheidung vorgelegt werden. Nachzulesen in der Dienstanweisung vom 30.04.1944, dem Dokument, welches bestätigen soll, daß Bezirksamt ein eigenes "Städtisches Ausländerlager" gehabt haben soll. Es geht nicht darum eine Gedenktafel zu verhindern, auf einer Gedenktafel sollte das stehen was wirklich existent war.
Diesmal hat es mit den Abbildungen geklappt.
Autor:Stefan Knobloch aus Charlottenburg |
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