"Der Vorwurf geht fehl"
Bezirksamt widerspricht FDP-Fraktion
Das beantragte Bürgerbegehren gegen neue Parkzonen sorgt für Zoff zwischen FDP und Bezirksamt. Die Fraktion wirft dem Amt vor, die Prüfung bewusst zu verschleppen. Der zuständige Stadtrat widerspricht.
Das Bürgerbegehren gegen die 21 neuen Parkzonen in der City West hatten die Bürgerinitiative Gervinusstraße und die FDP Ende September beim Bezirksamt angezeigt. Spätestens einen Monat später muss die Behörde geprüft haben, ob der Antrag zulässig ist. So schreibt es das Bezirksverwaltungsgesetz vor.
Laut FDP-Fraktion ist diese Frist jedoch nicht eingehalten worden. „Statt sich an die gesetzliche Vorschrift zu halten, hat das Bezirksamt die Frist seit über zwei Wochen versäumt und verschleppt somit den Start der Unterschriftensammlung“, moniert ihr verkehrspolitischer Sprecher Tobias Bergmann. Das sei ein Armutszeugnis für das Bezirksamt und den verantwortlichen Stadtrat. Die Unterschriften sind für den anschließenden Bürgerentscheid nötig – sofern das Bürgerbegehren zugelassen wird.
Das Bezirksamt weist den Vorwurf indes vehement zurück. Die Prüfung sei am 25. Oktober und somit innerhalb der Monatsfrist geschehen. Danach sei die zuständige Senatsinnenverwaltung informiert worden, die nun ihrerseits einen Monat Zeit habe, um die Entscheidung des Bezirksamtes und ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Folglich könnten vorher weder der Antragssteller noch die Bezirksverordneten über die Entscheidung informiert werden. „Der Vorwurf geht von falschen gesetzlichen Tatsachen aus“, widerspricht Arne Herz (CDU), Stadtrat für Bürgerdienste. „Die Zeitabläufe und Unterrichtungen von Trägern des Bürgerbegehrens wie der BVV sind im Gesetz klar und ausdrücklich geregelt und für jedermann nachlesbar.“ Das Bezirksamt habe sämtliche Vorschriften des Bezirksverwaltungsgesetzes eingehalten. „Weder wurde eine Frist versäumt noch wurde das Verfahren 'verschleppt'“, so Herz weiter. Gegenteilige Behauptungen entbehrten jeder Grundlage und seien unzutreffend. Im Gegenteil, eine Mitteilung an die Vertrauensleute sei vor Ablauf der gesetzlichen Fristen mit dem Gesetz nicht vereinbar. Hat die Senatsinnenverwaltung entschieden, will das Bezirksamt informieren, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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