Bezirksamt muss die Zulassung prüfen
Bürgerbegehren gegen Parkzonen auf dem Weg

Wollen den Bürgerentscheid: Felix Recke-Friedrich, Tobias Bergmann und Achim Ruppel (von links).  | Foto:  FDP-Fraktion
  • Wollen den Bürgerentscheid: Felix Recke-Friedrich, Tobias Bergmann und Achim Ruppel (von links).
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Das Bürgerbegehren gegen die 21 neuen Parkzonen in der City West ist auf dem Weg. Die Bürgerinitiative Gervinusstraße und die FDP haben es jetzt offiziell beim Bezirksamt angezeigt.

Mindestens zwei Vertrauenspersonen braucht es, um das Bürgerbegehren formal anzustoßen. Mit Achim Ruppel von der Bürgerinitiative Gervinusstraße, Felix Recke-Friedrich und Tobias Bergmann von der FDP-Fraktion in der BVV haben sich drei gefunden und jetzt offiziell beim Bezirksamt die Anzeige „zur Durchführung eines Bürgerbegehrens gegen die pauschale Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung“ eingereicht. Gemeint sind die 21 Parkzonen, die das Bezirksamt in den nächsten fünf Jahren innerhalb des S-Bahnrings einrichten will. Die FDP hatte im September beschlossen, ein Bürgerbegehren zu initiieren und zwar gemeinsam mit Vertretern aus der Zivilgesellschaft.

„Als FDP sind wir sehr froh, dass wir mit der Bürgerinitiative Gervinusstraße erfahrene Mitstreiter gewinnen konnten“, so Fraktionschef Recke-Friedrich. Die Bürgerinitiative habe sich schon beim Bürgerentscheid 2007 erfolgreich gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung eingesetzt. Achim Ruppel sagt dazu: „Als Initiatoren des Bürgerentscheids hätten wir uns gewünscht, dass der Wunsch der Bürgerschaft respektiert wird. Über 86 Prozent der Wähler in Charlottenburg-Wilmersdorf hatten mit uns gestimmt, vor allem auch aus den Gebieten, in denen es die sogenannte Parkraumbewirtschaftung bereits gab." Das Gutachten, dass das Bezirksamt in Auftrag gegeben hatte, um den Parkdruck in den 21 Zonen nachzuweisen, nennt Ruppel „unvollständig und alles andere als neutral“.

Das Bezirksamt hat nun bis zum 26. Oktober Zeit zu entscheiden, ob das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist. Dazu gehört auch, die Kosten einzuschätzen. Wird das Bürgerbegehren zugelassen, haben die Initiatoren sechs Monate, um die Unterschriften zu sammeln. Mindestens drei Prozent der Wahlberechtigten zur vergangenen BVV-Wahl, also etwa 8000 Personen, müssten unterschreiben. „Wir erwarten vom Bezirksamt eine schnelle Prüfung“, so Tobias Bergmann. Eine Abstimmung strebe man vor der voraussichtlichen Wiederholung der Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahl an. „Wenn das Bezirksamt bereits im kommenden Jahr mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung beginnen möchte, muss der Bürger vorher das Votum abgeben dürfen.“

Der Bürgerentscheid muss innerhalb von vier Monaten nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren stattfinden. Die Vertrauenspersonen der Antragsteller sind die Ansprechpartner für das Bezirksamt und berechtigt, verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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