Gedenken an Zwangsarbeit
Einige Fragen
Seit Jahren liegen eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit dem Lager in der Wilhelmsaue vor, welche Seitens der Initiatoren für eine Gedenktafel zur Erinnerung an das vom Bezirksamt Wilmersdorf geplante, eingerichtete und geleitete "Städtische Ausländerlager für Aufgabenstellung im Verwaltungsinteresse" nicht beantwortet werden. Z. B.: Die ausl. Arbeitskräfte, welche im und für das Bezirksamt Wilmersdorf im Zeitraum 1940 bis 1944 eingesetzt waren, standen in einem Arbeitsverhältnis mit der Stadtverwaltung und nicht mit dem Bezirksamt. Dies ist in den Nachweisung der Arbeitskräfte der Bezirksämter durch das Hauptpersonalamt der Stadtverwaltung besonders vermerkt. Aus der Dienstanweisung an die Dienststellenleiter vom 30.04.1944, sowie den Unterlagen des Hauptpersonalamt der Reichshauptstadt geht deutlich hervor, daß das Bezirksamt Wilmersdorf, genauso wie die anderen Berliner Bezirksämter nicht über eigene ausl. Arbeitskräfte verfügte. In der Dienstanweisung vom 30.04.1944 wurde festgelegt, dass zukünftig die Anträge der Dienststellenleiter auf vorübergehende Zuweisung ausl. Arbeiter aus einem städtischen Lager der Genehmigung des Bezirksbürgermeister bedürfen. Bei wem wurden diese Anträge vor und nach dem 30.04.1944 gestellt? Warum sollte das Bezirksamt Wilmersdorf ein eigenes Städtisches Lager auf einem städtischen Grundstück, welches von einem städtischen Eigenbetrieb genutzt wurde, betreiben, obwohl es nicht über eigene ausl. Arbeiter verfügen konnte? Städtische Lager, und das ist seit 1986 allgemein bekannt und nie - bis auf Herrn Dr. Roeder und der Berliner Geschichtswerkstatt - bestritten worden, unterstanden baulich und organisatorisch dem Haupttiefbauamt der Stadtverwaltung der Reichshauptstadt Berlin. Innerhalb des Haupttiefbauamt wurde diese Aufgabe von der Kontingentstelle für Arbeitseinsatz beim Oberbürgermeister der Reichshauptstadt wahrgenommen. Dies galt für alle städtischen Lager. Warum soll das Städtische Lager in der Wilhelmsaue hier die einzige Ausnahme innerhalb der Berliner Bezirke gewesen sein? Welche zusätzlichen Dokumente belegen die angebliche entdeckte Sonderstellung des Wilmersdorfer "Städtischen" Lager gegenüber den anderen "Städtischen Ausländerlagern" ? Dem Dienstblatt der Stadtverwaltung der Reichshauptstadt Berlin ist zu entnehmen, dass die Betreuung der städtischen Lager von der Stadtverwaltung der Deutschen Arbeitsfront entsprechend einer Vereinbarung von GBA Sauckel und Ley vom Juni 1942 übergeben worden ist. Was bedeutete diese Mitteilung für das Lager in der Wilhelmsaue?Die letzte Frage lautet, warum sind die Initiatoren für die Gedenktafel in der Wilhelmsaue nicht in der Lage oder nicht gewillt diese Fragen, welche seit über 6 Jahren im Raum stehen zu beantworten?
Autor:Stefan Knobloch aus Charlottenburg |
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