Nachtrag
Weitere Forschungsergebnisse zur Wilhelmsaue 39 / 40 (2)
Betrachtet man die "Ausländerlager" der Bezirksämter - es lassen sich zurzeit 6 dieser Lager seit 1941 nachweisen -, so stellt man fest, daß sie alle die einheitliche Bezeichnung "Wohnlager ausl. Arbeitskräfte des Verwaltungsbezirk (Name des Bezirk)" führen, sowie in den allgemein bekannten Nachweisungen in den Akten des Landes- und Bundesarchiv aufgeführt sind.
Für drei damalige Stadtbezirke, darunter auch Wilmersdorf, ist die vorübergehende Überlassung ausl. Arbeiter und Angestellter aus Städtischen Lagern an die Bezirksämter derzeit nachweisbar. Für Wilmersdorf geben entsprechende Lohn- und Personalakten des Bezirksamt dazu erschöpfende Auskunft, mit denen auch andere Wissenschaftler gearbeitet haben.
Die weiteren Nachforschungen dazu sind aber noch nicht abgeschlossen.
Die Einheitlichkeit der Bezeichnung der 6 mir bekannten Lager der Bezirksämter ist nicht das einzige Merkmal. Alle Grundstücke auf denen sich diese Lager befanden nennen als Eigentümer die Stadt Berlin. Zugleich ist den Unterlagen zu entnehmen, dass diese Grundstücke von den jeweiligen Bezirksamt mitverwaltet wurde. Diese bezirkliche Lager sind im Adressbuch der Reichshauptstadt aufgeführt, ebenso die bekannten Städtischen Lager. Dies gilt auch für das "Wohnlager ausl. Arbeitskräfte des Verwaltungsbezirk Charlottenburg, welches sich in der damaligen Kirchgasse 4 /6, heute Gierkezeile, neben dem alten Schulgebäude befand. Diese Kriterien der 6 bezirklichen Lager treffen für das Lager in der Wilhelmsaue 39 /40 nicht zu. Dass bezirkliche Lager Charlottenburg muss ein größeres Lager gewesen sein, da es auch im Zentralen Unterkunftsnachweis des GBI gelistet ist. Wenige Tage nachdem das Hauptgesundheitsamt der Reichshauptstadt die Lagerlisten der Gesundheitsämter der Bezirke als unbrauchbar zurückgewiesen hatte (Dezember 1942), ordnete das Hauptplanungsamt am 30. Januar 1943 auf Grund des § 3 Abs. 3 des Reichsleistungsgesetzes vom 1. September 1939 an, dass alle innerhalb des Autobahnrings von Berlin gelegenen Baracken und Barackenlager, sowie sonstige Unterbringungmöglichkeiten den GBI bis zum 10. Februar 1943 zu melden seien. Die 6 bekannten bezirklichen Lager wurden gemeldet, aber ein Lager des Bezirksamt Wilmersdorf in der Wilhelmsaue 40 nicht, auch kein städtisches Lager an diesen Standort. Die Ursache kann m.E. auch darin liegen, daß nur Lager und Unterkünfte ab 20 Personen meldepflichtig waren. Weitere Zahlen zum Arbeitseinsatz ausländischer Arbeiter in und für die damaligen Bezirksämter Charlottenburg und Wilmersdorf:Für das Charlottenburger Bezirksamt waren lt Personalverwaltung im Zeitraum 10.04.1942 bis 10.10. 1942 = 1 Armenier, 25 Belgier, 14 Bulgaren, 6 Franzosen, 2 Niederländer, 1 Arbeiter aus dem Ostgebiet (kein Ostarbeiter) 34 Polen, 1 Protektoratsangehöriger, sowie 11 Ukrainer eingesetzt. Zum Vergleich Wilmersdorf im gleichen Zeitraum: 18 Bulgaren, 4 Franzosen, 1 Protektoratsangehöriger und 2 Slowaken. Lt. Personalunterlagen der Stadtverwaltung waren zu diesem Zeitpunkt 9.541 dt. und 1.095 ausl. Arbeiter in allen Berliner Bezirken eingesetzt. Auch in den Gesamtübersichten der Beschäftigtenzahlen aller Berliner Bezirksämter ist vermerkt, dass die ausl. Arbeiter in einem Beschäftigtenverhältnis mit der Stadtverwaltung der Reichshauptstadt stehen. Daraus kann abgeleitet werden, dass die Bezirksämter, welche eigene Wohnlager führten, die in diesen Lagern untergebrachten ausl. Arbeitskräfte mit verwaltet haben. Eine These gewiß, aber leider ist wie allgemein bekannt, daß die weitere Auswertung hunderter Seiten mit Statistischen Angaben in den Archiven zur Zeit nicht möglich ist.
Autor:Stefan Knobloch aus Charlottenburg |
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