Bebauungsplanverfahren 4-66
Wohnraum oder Natur am Westkreuz? Aus Sicht der FDP-Fraktion ist beides möglich!
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat den Bebauungsplan 4-66 öffentlich ausgelegt. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist die Zieldefinition Grünfläche des Bezirks falsch:
- Berlin braucht vor allem Wohnbauflächen. Die aufgegebene innerstädtische Bahnbetriebsfläche eignet sich dafür in hervorragender Weise. Sie ist verkehrlich durch eine sehr gute Anbindung an das ÖPNV-Netz für Wohnungsbau prädestiniert.
- Durch den nahe gelegenen Lietzenseepark und die geringe Entfernung zum Grunewald ist ein hoher Freizeitwert gewährleistet. Natur und Landschaft müssen auf dieser Fläche nicht weiterentwickelt werden, ein gedeihliches Nebeneinander von Wohnen und Grün ist möglich.
- Vorliegende Planungen zum Bau von ca. 900 Wohnungen – insbesondere im preisgünstigen Segment - können kurzfristig erheblich zur Deckung gerade auch des bezahlbaren Wohnungsbedarfes im Bezirk beitragen.
- Die vorliegende Wohnungsbauplanung ermöglicht, die vorhandenen Kleingartenanlagen zu erhalten. Diese sollen im vorliegenden Bebauungsplanentwurf 4-66 zu nicht benötigten öffentlichen Grünanlagen umgewandelt werden. Dies ist kontraproduktiv für eine vernünftige Bezirksentwicklung. Eine Pflege für diese Grünanlagen ist ebenfalls nicht gewährleistet, es droht eine Verwahrlosung.
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Berlin haben die Möglichkeit, sich bis zum 07.09.2018 an der Planung zu beteiligen und ihre Stellungnahmen abzugeben. Der Bebauungsplanentwurf ist montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie nach telefonsicher Vereinbarung unter der 9029-15149 im Fachbereich Stadtentwicklung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 174-177, 3. Stock, Zimmer 3136, einsehbar. Im Internet findet sich das Dokument unter www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/bebauungsplanverfahren/beteiligung/bebauungsplan.723090.php und auf der Beteiligungsplattform www.mein.berlin.de. Nutzen Sie Ihr Beteiligungsrecht und widersprechen Sie der Festsetzung des Entwurfs 4-66. Die Festsetzung des Gebietes am Westkreuz für Wohnungsbau bewahrt Sie vor den weiteren Folgen des Wohnungsmangels in Berlin.
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