Bestattungsverfügung & Vorsorgevollmacht
Vorsorgen und Angehörige entlasten
Sich mit der Endlichkeit des Lebens auseinanderzusetzten ist für viele besonders unangenehm. Wer aber schonmal die Organisation einer Bestattung übernehmen musste, weiß wie viele Formalitäten und offene Fragen der Tod mit sich bringt.
Um Ihrer Familie in dieser Zeit die Last der vielen offenen Fragen von den Schultern zu nehmen, sollte man sich rechtzeitig mit dem Thema Vorsorge im Alter beschäftigen.
In dem nachstehenden Artikel möchten wir Ihnen kurz die wichtigsten Säulen einer Rundum-Vorsorge vorstellen.
Die Bestattungsverfügung: Wünsche verbindlich festhalten
Geht es darum, Ihre Wünsche für die Bestattung rechtssicher zu dokumentieren,
können Sie in einer Bestattungsverfügung Ihre Vorstellungen festhalten.
In diesem Dokument vermerken Sie zum Beispiel,
• welche Bestattungsart Sie sich wünschen,
• wo Sie bestattet werden möchten,
• welche Urne oder welcher Sarg verwendet werden soll und
• welche Elemente die Trauerfeier beinhalten soll.
Bindend ist diese Verfügung allerdings nur, wenn Ihr Nachlass auch zur Finanzierung Ihrer Wünsche ausreicht. Ein Bestattungsvorsorgevertrag mit uns als Bestattungsinstitut sichert die Wünsche, die Sie in der Bestattungsverfügung festgehalten haben, mit einer entsprechenden Finanzierung ab.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:
Selbstbestimmt bis ganz zuletzt
Neben der Vorsorge für die Bestattung an sich lohnt es sich auch,
an die letzte Lebensphase zu denken.
Das bedeutet, Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass Sie sich nicht mehr selbst um Ihre Angelegenheiten kümmern oder Ihren Willen äußern können:
• Eine Patientenverfügung hält Ihre Verfügungen bezüglich medizinischer Maßnahmen
und Behandlungen bindend fest.
• Die Vorsorgevollmacht benennt eine Person, die bestimmte Entscheidungen treffen soll,
wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
• Die Betreuungsverfügung schließlich benennt eine Person, die Ihre gesetzliche Betreuung
übernimmt, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich selbst um Ihre Post, Ihre Finanzen
oder Ihre Gesundheit zu kümmern. Mit der Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person, die Sie bereits kennen und der Sie vertrauen.
Sterbegeldversicherung oder Treuhandkonto?
Zwei Modelle zur Finanzierung der Bestattung.
Für die finanzielle Absicherung der Bestattung sind zwei Modelle üblich: die Sterbegeldversicherung und das Treuhandkonto. Beide eignen sich für unterschiedliche Lebens- und Einkommenssituationen.
Die Sterbegeldversicherung: Bestattung absichern mit einem monatlichen Beitrag
Die Sterbegeldversicherung ist vielen Menschen ein Begriff. Für junge, gesunde Menschen, die mitten im Leben stehen und über ein gutes Einkommen verfügen, ist sie nicht immer die beste Option: Zahlen Sie viele Jahre lang in die Versicherung ein, übersteigt der Betrag, den Sie eingezahlt haben, zum Zeitpunkt Ihres Todes unter Umständen deutlich die Versicherungssumme.
In der Regel fordern Anbieter von Sterbegeldversicherungen entweder eine Gesundheitsprüfung, oder sie leisten frühestens nach einer Wartezeit zwischen 18 und 24 Monaten nach Abschluss der Versicherung. Es lohnt sich daher, diese Versicherung beizeiten anzugehen.
Der Vorteil der Sterbegeldversicherung ist, dass die Summe mit einem kleineren Betrag pro Monat angespart wird. Auf diese Weise macht sie eine Vorsorge möglich, wenn Sie keine größere Summe auf einmal beiseitelegen können. Die Sterbegeldversicherung wird im Sterbefall an den Bestatter ausgezahlt, sodass die Beerdigung finanziell abgesichert ist.
Das Treuhandkonto: Zweckgebunden und krisensicher Geld zurücklegen
Vielleicht fragen Sie sich, ob es nicht ausreicht, einfach ein Vermögen anzusparen. Schließlich wird die Bestattung im Regelfall aus dem Nachlass finanziert, wenn Sie keine anderen Vorkehrungen getroffen haben. Doch wenn Sie noch mitten im Leben stehen, kann dieses Vermögen durch widrige Wendungen oder Pflegebedürftigkeit schnell nicht mehr für eine würdige Bestattung nach Ihren Wünschen ausreichen.
Haben Sie sich zum Beispiel in lebenslanger harter Arbeit ein Vermögen erwirtschaftet und werden dann pflegebedürftig, müssen Sie zuerst Ihr Erspartes bis auf einen kleinen Freibetrag aufbrauchen, bevor die Pflegekasse alle Kosten der Pflege übernimmt.
Das Zauberwort lautet zweckgebundenes Schonvermögen: Ein solches Vermögen ist vor dem Zugriff durch Dritte gesichert und darf nur für den benannten Zweck verwendet werden.
Zu diesem Zweck dient ein Treuhandkonto, auf dem Sie bis zu 15000€ zur Vorsorge für Ihre Bestattung anlegen können.
Auf der sicheren Seite sind Sie auch bei diesem Modell, wenn Sie die Bestattungsvorsorge beizeiten angehen — bevor Pflegebedürftigkeit oder wirtschaftliche Notlagen Sie daran hindern, Ihre Wünsche auch finanziell abzusichern.
Um eine Vorsorge richtig abzusichern und Ihre Wünsche wirklich festzuhalten sollten Sie einen Termin mit einem Bestatter in Berlin-Charlottenburg Ihrer Wahl vereinbaren und sich beraten lassen.
Wir bei Bestattungen Sandhowe bieten Ihnen einen umfassenden Service für eine Bestattungsvorsorge und helfen Ihnen bei Bedarf auch hinsichtlich einer Betreuungsverfügung oder der Vorsorgevollmacht.
Bei dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie zusätzlich eine ausführliche Broschüre zum Thema Betreuungsrecht.
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