Alle Hunde an die Leine
Einhaltung der Hundeverordnung kann schlecht überprüft werden

Im Volkspark Wilmersdorf sieht man einige Hunde auch ohne Leine. Wirksam zu überprüfen, ob das erlaubt ist oder nicht, dürfte dem Ordnungsamt schwer fallen.  | Foto: Matthias Vogel
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Seit dem Inkrafttreten der neuen Hundeverordnung am 1. Januar müssen Berliner Hunde an die Leine. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen von der Regel, und die sind nicht leicht zu überprüfen.

Über die Republik verteilt gibt es verschiedene Gesetze, an die sich Besitzer von Hunden halten müssen. Hier erlässt sie das Land, dort eine Kommune. In Berlin hat die Senatsverwaltung für Justiz das Berliner Hundegesetz am 22. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Dort waren die Neuregelungen zur Leinenpflicht bereits verankert. Mit der Hundeverordnung werden diese Regelungen nun quasi „scharf“.

Mit Leine oder ohne Leine?

„Die Hundegesetzdurchführungsverordnung gilt berlinweit. Die Bezirke haben insofern keine Kompetenz, eigenständige Regelungen zu erlassen“, sagt Stadtrat Arne Herz (CDU), Leiter des Amtes für Ordnungsangelegenheiten und Bürgerdienste. Grundsätzlich gilt also auch im Bezirk eine allgemeine Leinenpflicht, erstmals für alle Hunde. Schon die erste von drei wesentlichen Ausnahmen ist nach Einschätzung von Herz unmöglich zu überprüfen: Wenn der Hund nämlich bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurde, dürfen die Tiere weiterhin auf unbelebten Straßen und Plätzen sowie auf Brachflächen ohne Leine laufen. „Es ist nicht rechtsfehlerfrei festzustellen, zu welchem Zeitpunkt ein bei der Überprüfung ausgewachsener Hund tatsächlich angeschafft wurde“, so Herz. Hat Herrchen oder Frauchen einen Sachkundenachweis – den „Hundeführerschein“ – in der Tasche, dürfen die Vierbeiner weiterhin auf unbelebten Straßen und Plätzen sowie auf Brachflächen ohne Leine laufen. Und wenn die Hundehalter auf andere Weise als sachkundig gelten, wie das beispielsweise bei Tierärzten oder bei Diensthundeführern der Fall ist, dann gilt die generelle Leinenpflicht ebenfalls nicht.

"Es ist wie so oft: Die Aufgaben werden mehr, Personal bleibt gleich"

Künftig muss der Außendienst des Ordnungsamtes also die allgemeine Leinenpflicht in der Öffentlichkeit, den Besitz einer Sachkundebescheinigung oder einer Anzeigenbescheinigung und einer eventuellen Leinenpflichtbefreiungsbescheinigung für die als gefährlich geltenden Hunderassen Pitbull-Terrier, Bullterrier und American Staffordshire-Terrier überprüfen. Arne Herz: „Hundeführende werden, wie bisher auch, bei entsprechenden Verdachtsmomenten kontrolliert. Die Überprüfungen können jedoch aufgrund vieler Befreiungs- und Ausnahmetatbestände nur auf recht niedrigem Niveau erfolgen. Es ist wie so oft: Die Aufgaben werden mehr, Personal bleibt gleich. Aber das wird sich schon einspielen.“ Wer den Erwerb einer Sachkundebescheinigung in Erwägung zieht, muss übrigens den Geldbeutel zücken. „Für die Überprüfung der Voraussetzungen und die Erteilung ist je nach Verwaltungsaufwand ist eine Gebühr von 20,50 Euro je angefangene Viertelstunde und höchstens 164 Euro im Land Berlin vorgesehen“, sagt Herz.

Dank der Hundeverordnung können Hunde nicht mehr einfach auf Flohmärkten gekauft werden. Das bestehende Gebot, Hundekot zu beseitigen, wird besser durchsetzbar und Bezirke können für zusätzliche Bereiche die Mitnahme von Hunden untersagen.

Die Gesetzeslage findet sich auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz: www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung.

Autor:

Matthias Vogel aus Charlottenburg

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