Erste Hürde beim Bürgerbegehren genommen
Charlottenburg-Wilmersdorf. Das Bürgerbegehren gegen die pauschale Ausweitung der Parkraumbewirtschaft ist rechtlich zulässig. Darüber informierte die FDP-Fraktion. Zu dem Ergebnis sei das Bezirksamt in einer „ersten verpflichtenden Einschätzung“ gekommen. Im Rathaus äußerte man sich dazu nicht. Der zuständige Stadtrat ließ eine entsprechende Nachfrage bis Redaktionsschluss dieser Zeitung unbeantwortet. Die FDP-Fraktion und die Bürgerinitiative Gervinusstraße haben als Initiatoren des Bürgerbegehrens jetzt sechs Monate Zeit, um Unterschriften für den Bürgerentscheid zu sammeln. Wie berichtet, müssten mindestens drei Prozent der Wahlberechtigten zur vergangenen BVV-Wahl unterschreiben, also etwa 8000 Charlottenburger und Wilmersdorfer. „Die Zeit drängt, wenn das Bezirksamt bereits im kommenden Jahr mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung am Prager Platz beginnen will“, so die FDP-Fraktion. Das Bezirksamt hatte im Juni angekündigt, innerhalb des S-Bahn-Rings 21 neue Parkzonen in den nächsten fünf Jahren einrichten zu wollen. uk
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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