Keine Gebühren für Schankvorgärten
Bezirk verzichtet auf Sondernutzungsgebühren
Auch im zweiten Halbjahr dieses Jahres will der Bezirk auf Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten verzichten. Darüber informierte jetzt Ordnungsstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne). Zuvor hatte der Senat einen entsprechenden Beschluss gefasst.
"Trotz der erheblichen Lockerungen in der letzten Zeit ist die Situation der gastronomischen Betriebe in Anbetracht der massiven Einschränkungen in den vergangenen zwei Jahren weiterhin problematisch", so Schruoffeneger. Um die gastronomische Vielfalt im Bezirk auch künftig zu garantieren, würden bis zum 31. Dezember keine Gebühren für Schankvorgärten erhoben. Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren werden laut Bezirksamt auf Antrag anteilig zurückerstattet. Das könne wegen des hohen Arbeitsaufkommens aber einige Zeit dauern, so der Stadtrat. Auch die erleichterten Regelungen für die Sondernutzungen sollen bis Jahresende verlängert werden.
Um keine Gebühren zahlen zu müssen, muss jedoch ein neuerlicher Antrag gestellt werden. Anträge, die über den 31. Dezember 2022 hinausgehen, werden laut Bezirksamt ab dem 1. Januar 2023 mit der normalen Sondernutzungsgebühr berechnet. Die Ausnahmegebühr soll bis zum Ende des Monats erteilt werden. Die Gebühren für Stehtische oder Stehbänke vor Imbissen werden demnach analog wie Schankvorgärten behandelt und sollen im gleichen Verfahren erstattet, verrechnet oder erlassen werden.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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