Tische bleiben kostenlos draußen
Bezirksamt verzichtet auf Gebühr
Gastwirte brauchen auch im Jahr 2022 erst einmal keine Sondernutzungsgebühren für ihre Außengastronomie zu bezahlen. Das Bezirksamt verzichtet im ersten Halbjahr darauf.
Normalerweise müssen Gastronome eine Gebühr bezahlen, wenn sie Tische und Stühle auf öffentlichen Straßen aufstellen wollen. Wegen der Corona-Pandemie hat das Bezirksamt die Regeln aber deutlich erleichtert. Das gilt auch für das erste Halbjahr 2022. Bis Ende Juni verzichtet das Ordnungsamt auf diese Sondernutzungsgebühr. Das teilte jetzt Ordnungsstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) mit. „Die Gaststättenbetriebe haben über einen längeren Zeitraum durch die Corona-Pandemie starken Einschränkungen unterlegen“, so der Stadtrat. „Das Fortbestehen eines vielfältigen Gastronomieangebots in Charlottenburg-Wilmersdorf ist uns allen ein großes Anliegen und deswegen versuchen wir, dieser Branche soweit wie uns möglich unter die Arme zu greifen.“ Der Senat räumt allen Bezirken diesen Verzicht ein.
Laut Bezirksamt werden alle für das erste Halbjahr 2022 bereits bezahlten Sondernutzungsgebühren auf Antrag anteilig zurückerstattet. Anteilig deshalb, weil eine Verwaltungsgebühr erhoben wird. Die Bearbeitungsdauer könne allerdings wegen des hohen Arbeitsaufkommens einige Zeit dauern, so Schruoffeneger. Ab dem 1. Juli 2022 berechnet das Bezirksamt dann wieder die normale Gebühr.
Antragsformulare für die Rückerstattung gibt es hier: www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/ordnung/artikel.296507.php.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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