Bezirk hilft Wirten nach dem Lockdown
Keine Gebühren für Schankvorgärten
Charlottenburg-Wilmersdorf verzichtet als einer der ersten Bezirke komplett auf die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie. Die sind für Schankvorgärten normalerweise fällig.
Wegen der Corona-Pandemie hatten viele Wirte im Vorjahr ihre Außengastronomie erweitert. Tische und Stühle wurden auf Bürgersteige oder Parkplätze gestellt. Einige Bezirke unterstützten das, andere nicht. Aktuell sind Restaurants und Gaststätten wegen des erneuten Lockdowns zwar noch geschlossen. Aber das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat schon ankündigt, auf die Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten in diesem Jahr komplett verzichten zu wollen. Außerdem sollen die bereits erleichterten Regelungen für Sondernutzungen verlängert werden.
"Das Fortbestehen der Gastronomie
ist uns ein großes Anliegen"
„Das Fortbestehen der Gastronomie in Charlottenburg-Wilmersdorf ist uns allen ein großes Anliegen und deswegen versuchen wir, diesem angeschlagenen Bereich soweit wie möglich unter die Arme zu greifen“, sagt Wirtschaftsstadtrat Arne Herz (CDU). Es habe lange genug gedauert, bis der Senat auf seine Anregung vom September 2020 reagiert habe.
Für diesen Zeitraum bereits bezahlte Sondernutzungsgebühren will das Bezirksamt deshalb den Gastronomen auf Antrag anteilig zurückerstatten. Die Bearbeitungsdauer könnte allerdings wegen des aktuell hohen Arbeitsaufkommens etwas dauern, so der Stadtrat. Auch für den Erlass der Gebühren für die Sondernutzung muss ein Antrag gestellt werden. Erhoben wird dann laut Bezirksamt nur eine Verwaltungsgebühr. Ab Januar 2022 werde dann wieder die normale Sondernutzungsgebühr fällig. Als Schankvorgärten gelten auch Stehtische oder Stehbänke vor Imbissen, weshalb auch hier die gleichen Regeln gelten.
Die erleichterten Regularien für die Straßenlandsondernutzung sind hier nachlesbar: https://bwurl.de/16dh.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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