Kündigung nach Hitler-Lektüre: Landesarbeitsgericht bestätigt Bezirksamt
Reinickendorf. Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung eines Bezirksamtsmitarbeiters wegen der Lektüre von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ in einem Pausenraum für rechtens erklärt. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatte in einem Pausenraum seines Dienstgebäudes eine Originalausgabe von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ gelesen. In dem erstmals 1925 erschienen Werk hatte der nationalsozialistische Diktator die Grundzüge seiner Ideologie dargelegt, die zum Mord an den europäischen Juden und zum Zweiten...