Drei Jahre "Neuköllner Modell"
Bezirksamt macht Investoren auch bei kleineren Bauvorhaben Auflagen

Vor drei Jahren ist das „Neuköllner Modell“ an den Start gegangen. Das Prinzip: Auch bei kleineren Bauvorhaben werden Investoren verpflichtet, einen Teil der Wohnungen preis- und belegungsgebunden zu vermieten. Nun hat Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Bündnis 90/Die Grünen) eine Bilanz gezogen.

Pate stand das gesamtstädtische „Berliner Modell“, das es seit 2014 gibt. Es schreibt vor, 30 Prozent der Geschossfläche in Neubauten für Menschen mit Wohnberechtigungsschein zu reservieren – bei einer festgelegten Nettokaltmiete. Die lag bisher bei 6,70 Euro, soll aber auf sieben Euro steigen. Diese Regelung greift aber nur bei solchen Flächen, für die ein Bebauungsplan notwendig ist, also dort, wo noch kein Baurecht besteht.

Investoren die nachverdichten, also beispielsweise auf Hinterhöfen bauen oder Lücken schließen, müssen hingegen keine Gegenleistung erbringen. Das hat sich in Neukölln vor drei Jahren geändert. Biedermann hat einen Spielraum genutzt, den das Baugesetz einräumt. Mit Verweis auf die „städtebauliche Vertretbarkeit“ konnte er Investoren zu der 30-Prozent-Regel verpflichten, die mehr als 1000 Quadratmeter zusätzliche Geschossfläche schaffen und damit eine Befreiung von festgelegten Baugrenzen benötigen. So sind in den vergangenen Jahren bei zwölf Nachverdichtungen 432 neue Wohnungen entstanden, davon immerhin 151 preisgebunden. Die würde es ohne das „Neuköllner Modell“ nicht geben. Zehn weitere Verfahren sind derzeit in Abstimmung.

„Das ist ein relevanter Anteil, und auch Kleinvieh macht Mist“, kommentiert Biedermann. Zudem steige die Akzeptanz der Nachbarn gegenüber Neubau, wenn ein Teil der Wohnungen für ganz normale Verdiener erschwinglich sei. „Wie oft habe ich zuvor, gerade in den Milieuschutzgebieten, gehört: Wie könnt ihr hier nur ein Haus mit einer Einstiegsmiete von 20 Euro genehmigen?“, so Biedermann.

Viele hielten das „Neuköllner Modell“ anfangs für eine Totgeburt. Es werde juristischen Prüfungen nicht standhalten, hieß es. Das hat sich nicht bewahrheitet. Es gebe keine Widersprüche oder Klagen von Bauherren, so der Stadtrat. Im Gegenteil, inzwischen würden Fachleute das Neuköllner Vorgehen empfehlen. Biedermann plant nun, die Regelung vom Norden auf den ganzen Bezirk auszudehnen.

Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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