Okay nur für "echte" Wohnungen
Bezirksamt Neukölln veröffentlicht neues Regelwerk für Nachverdichtungen
Das Bezirksamt hat seine städtebaulichen Leitlinien überarbeitet. Zur Anwendung kommen sie bei Genehmigungen von Dachausbauten, Gebäudeaufstockungen oder Lückenschließungen. Eines der Ziele ist, weitere Mikro-Apartments und möblierte Luxus-WGs zu verhindern.
Die Leitlinien gelten, wenn „planungsrechtliche Befreiungen“ erforderlich sind. Das ist dann der Fall, wenn das Grundstück dichter bebaut werden soll, als es das Baurecht vorsieht. Ein juristischer Anspruch auf eine Befreiung besteht nicht. So wird jeder Einzelfall geprüft und auch auf die Interessen der Nachbarn geschaut. Vor zehn Jahren hat das Bezirksamt erstmals ein Regelwerk für die sogenannten Nachverdichtungen erarbeitet. „Gesetze und Auflagen, politische Prioritäten und Neukölln selbst haben sich verändert. Deshalb haben wir die Leitlinien komplett überarbeitet und ergänzt“, so Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne).
Grundsätzlich zeigt sich der Bezirk nun flexibler, wenn bei einem Vorhaben das Nutzungsmaß überschritten werden soll. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass das Festhalten an starren Grenzen sinnvolle Projekte wie Dachausbauten ausgebremst hat. Jetzt orientiert sich das Amt bei seiner Beurteilung stärker daran, ob sich der geplante Bau in die Umgebung einfügt.
Neu ist auch, dass die Leitlinien für ganz Neukölln gelten und nicht nur für den Norden. In das Regelwerk aufgenommen wurde das „Neuköllner Modell“, das bereits seit einigen Jahren Praxis ist. Es legt fest, dass beim Bau von Wohnungen 30 Prozent preisgebunden sein müssen. Das gilt bei Vorhaben ab 1000 Quadratmetern. Ganz wichtig: Befreiungen soll es nur noch für Wohnraum „nach traditionellem Begriffsverständnis“ geben, also nicht für Mikro-Apartments und ähnliches.
Außerdem müssen sich Bauherren um ökologische Ausgleichsmaßnahmen kümmern, zum Beispiel mittels Begrünungen und Entsiegelungen auf dem Grundstück. Schließlich ist bei größeren Vorhaben die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit zwingend. „Mit den neuen Leitlinien ermöglichen wir bezahlbaren und gesunden Wohnraum ohne andere Aspekte wie die Klimakrise aus dem Blick zu verlieren“, sagt Biedermann. Wer Näheres wissen will, findet alle Infos unter https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/planungsrechtliche-auskuenfte/.
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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