Gut auf Europawahl vorbereitet
2000 ehrenamtliche Wahlhelfer unterstützen im Bezirk den reibungslosen Ablauf

Am Sonntag, 9. Juni, wird auch in Neukölln zum zehnten Mal das Europäische Parlament in freier und geheimer Wahl bestimmt. Frei ist auch die Entscheidung über die Wahlteilnahme. Allerdings sollten sich alle bewusst sein, dass Wahlen ein Recht und hohes Gut in einer Demokratie sind.

Nur wer am Sonntag wählt, was bei der Europawahl schon ab 16 Jahren möglich ist, nimmt Einfluss auf die Auswahl der 96 deutschen von insgesamt 720 Vertreterinnen und Vertreter im Europäische Parlament. Der Bezirk jedenfalls sieht sich gut vorbereitet auf die Europawahl. „Gemeinsam mit den über 2000 ehrenamtlichen Wahlhelfenden in den Wahllokalen sehen wir deshalb der Durchführung gelassen entgegen und freuen uns auf eine hohe Wahlbeteiligung in Neukölln.", so Björn Dammann, Leiter des Wahlamtes Neukölln gegenüber der Berliner Woche.

Doch was sollten die Wählerinnen und Wähler jetzt noch wissen und beherzigen? Die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten in Neukölln haben inzwischen eine Wahlbenachrichtigung ihres Bezirkswahlamtes mit dem Wahltermin sowie Adresse und Öffnungszeit des zuständigen Wahllokals erhalten. Ein fehlender Eintrag ins Wählerverzeichnis, was spätestens im Mai hätte korrigiert werden müssen, macht nun eine Teilnahme an dieser Wahl unmöglich.

Wahlberechtigte können frei entscheiden, wie sie ihr Wahlrecht wahrnehmen wollen: So können sie zwischen 8 und 18 Uhr in ihr Wahllokal gehen, sich mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild ausweisen, einen der 34 Wahlvorschläge von Parteien oder anderen Vereinigungen in einer Wahlkabine ankreuzen und den Wahlzettel in die Wahlurne werfen. Mehr als ein deutliches Kreuz auf dem Stimmzettel oder eine Unterschrift machen die Stimme übrigens ungültig. Ein gutes Fünftel der insgesamt 190 Neuköllner Wahllokale sind nicht barrierefrei. Menschen mit Beeinträchtigungen sollten also bei Bedarf vor Ort Hilfe für den Zugang zu ihrem Wahllokal einfordern.

Wahlberechtigte können sich natürlich auch für die Briefwahl oder für den Gang in ein anderes Wahllokal entscheiden. Dann muss spätestens bis zum 7. Juni um 18 Uhr ein Wahlschein beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch bis 15 Uhr am Wahltag möglich.

Bei der Zusendung von beantragten Briefwahlunterlagen war es berlinweit zu serverbedingten Verzögerungen gekommen, die jedoch inzwischen durch Erhöhung der Versandkapazitäten in den Bezirkswahlämter wettgemacht wurden. Um nun den rechtzeitigen Erhalt der Wahlunterlagen für eine Briefwahl sicherzustellen, ist die Abholung im Bezirkswahlamt in der Karl-Marx-Straße 83 empfehlenswert. Dies ist auch durch andere Personen mit Vollmacht und dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllten und vor allem unterschriebenen Antrag auf einen Wahlschein möglich.

Bei Briefwahl sollte die Rücksendung des unterschriebenen Wahlscheins und des angekreuzten Wahlzettels im separaten geschlossenen Umschlag auf dem Postweg nicht später als am 3. Juni erfolgen. Wer ganz sicher gehen möchte, kann seine Stimme bei der Briefwahlstelle im verschlossenen Umschlag abgeben: Die Briefwahlstelle im Rathaus, Karl-Marx-Straße 83, hat in der Woche vor der Wahl am Montag von 8 bis 15 Uhr, am Dienstag und Donnerstag von 11 bis 18 Uhr, am Mittwoch von 8 bis 13 Uhr und am Freitag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Am Sonnabend kann dort von 9 bis 12 Uhr gewählt werden, wenn die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig zugestellt wurden. Auch muss ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild mitgebracht werden.

Alle Informationen rund um die Europawahl finden sich auch in der Broschüre „9. Juni 2024. Europa-Wahl in Berlin“ in leichter Sprache. Sie kann unter bwurl.de/1a1e heruntergeladen werden.

Autor:

Uwe Lemm aus Mahlsdorf

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