Veränderungen nicht ausgeschlossen
Die Wiederholungswahl am 12. Februar und mögliche Folgen für die Neuköllner Lokalpolitik
Am 12. Februar können die Berlinerinnen und Berliner nicht nur neu über das Abgeordnetenhaus, sondern auch über die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) abstimmen. Und hier fallen oft Entscheidungen, die unmittelbar das Leben in den Kiezen beeinflussen.
Warum gehen die Bauarbeiten an der Schule nicht voran? Ist es möglich, schnell eine Gefahrenstelle auf dem Gehweg zu beseitigen? Soll eine Straße umbenannt werden oder nicht? Gibt es genügend Jugendfreizeitstätten im Bezirk? Mit Themen dieser Art beschäftigen sich die 55 Bezirksverordneten, wenn sie sich einmal im Monat zu ihren Sitzungen treffen. Sie stellen Fragen an das Bezirksamt, das aus Bürgermeister und fünf Stadträten besteht. Die Verordneten stellen Anträge, befürworten oder verwerfen sie und stimmen auch über Bebauungspläne ab.
Gemäß ihrer Stärke schicken die Fraktionen zudem Mitglieder in die Fachausschüsse. Dort werden konkrete Fragen zur Stadtentwicklung, Bildung, Kultur und anderen Bereichen diskutiert. Außerdem laden sie Experten oder Bauherren ein und lassen sich Projekte erörtern. Zum Schluss geben sie eine Beschlussempfehlung für die gesamte BVV ab. Die Wiederholungswahl könnte die jetzige Zusammensetzung der BVV und damit auch der Ausschüsse verändern. Bisher sieht es in Neukölln folgendermaßen aus. Stärkste Fraktion ist die SPD. Sie hat bei der vorigen Wahl 28,7 Prozent erreicht und damit 18 BVV-Sitze. Bündnis 90/Die Grünen kamen auf 17,6 Prozent (elf Sitze), die CDU auf 16,9 Prozent (zehn Sitze), die Linke auf 15 Prozent (neun Sitze), die AfD auf 7,1 Prozent (vier Sitze) und die FDP auf 4,9 Prozent (drei Sitze). Damit stellt die SPD drei Stadträte, inklusive des Bürgermeisters. Jeweils ein Posten entfällt auf die Bündnisgrünen, die CDU und die Linke.
Für eine Wahlperiode ernannt
Während es also möglich ist, dass sich die BVV nach der Wahl anders als bisher zusammensetzt, könnte im Bezirksamtskollegium rein rechtlich alles so bleiben, wie es ist. Denn der Bürgermeister und die Stadträte sind im Rahmen der Wahlverbeamtung bis zum Ende der Wahlperiode 2026 ernannt. Dass aber gar nichts passiert, wenn das Ergebnis merklich von dem im Jahre 2021 abweicht, gilt eher als unwahrscheinlich. Einen Antrag der FDP, das Bezirksamt möge nach der Wahl erst einmal komplett zurücktreten, lehnte die BVV jedoch mehrheitlich ab. Fest steht, dass falls die SPD auch nur relativ geringe Verluste einfährt, sie rechnerisch einen ihrer Posten abgeben müsste – an die Bündnisgrünen oder vielleicht auch an die CDU.
Möglich ist auch, dass sich beim Personal etwas ändert. Denn die Stadträtin Sarah Nagel (Die Linke) steht wegen ihrer kritischen Haltung zu Verbundeinsätzen in Bars, Spätis und anderen Läden in der Kritik. Die Gesundheitsstadträtin Mirjam Blumenthal (SPD) wurde, besonders von der CDU, wiederholt wegen ihres Verhaltens gegenüber Angestellten im Gesundheitsamt angegriffen. Sie ist seit Längerem krankgeschrieben.
Auf jeden Fall für stabil hält Bezirksamtssprecher Christian Berg die Zählgemeinschaft von SPD und Grünen, die zurzeit 29 BVV-Sitze innehat und in wichtigen Fragen in der Regel an einem Strang zieht. Allerdings könnte es sein, dass einige Punkte der Zählgemeinschaftsvereinbarung nach der Wahl angepasst würden, so Berg.
Wer am 12. Februar keine Zeit zum Wählen hat oder nicht in der Stadt ist, kann seine Stimmzettel auch in der Briefwahlstelle im Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Straße 87, Zimmer A 202, ausfüllen und in die Urne werfen. Geöffnet ist montags von 8 bis 15 Uhr, dienstags und donnerstags von 11 bis 18 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr, am Freitag vor der Wahl bis 18 Uhr.
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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