Kontaktermittler unter Druck
Neuköllner Gesundheitsamt bittet auf telefonische Anfragen möglichst zu verzichten

Wegen der stark zunehmenden Infektionen muss sich das Gesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung auf die besonders gefährdeten Gruppen konzentrieren. Dazu gehören Menschen in Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften, in Schulen und Kitas.

„Schon seit Wochen arbeiten unsere Kontaktermittler-Teams durch, auch an Wochenenden. Die Fallzahlen sind einfach zu hoch, um eine individuelle Nachverfolgung noch zu gewährleisten“, sagt Gesundheitsstadträtin Mirjam Blumenthal (SPD). Was bedeutet der Engpass für infizierte Neuköllner? Weiterhin gilt: Wessen PCR-Test positiv ausfällt, muss sich sofort in Quarantäne begeben. Das jeweilige Labor, das den Test gemacht hat, leitet das Ergebnis ans Gesundheitsamt weiter. Die Quarantäne dauert für Ungeimpfte und alle Menschen mit Symptomen 14 Tage. Sie endet nur dann, wenn nach Ablauf der Frist ein negativer Antigenschnelltest vorliegt, der in allen Testzentren gemacht werden kann. Auch zu diesem Zeitpunkt muss der Genesene keinen Kontakt zum Gesundheitsamt aufnehmen.

Bei vollständig Geimpften kann die Quarantäne auf fünf Tage verkürzt werden, falls es keine Symptome gibt und ein negativer PCR-Test vorliegt. Alle Fälle – Geimpfte wie Ungeimpfte – werden per E-Mail und per Post angeschrieben und erhalten ein Infopaket und einen Fragebogen des Gesundheitsamtes. Dieser Bogen muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Das ist wichtig für die weitere Fallermittlung und die Bereitstellung eines Laborscheins, mit dem ein kostenloser PCR-Test möglich ist. Das Gesundheitsamt bittet darum, zuerst den ausgefüllten Fragebogen zu schicken, bevor sie sich persönlich an Mitarbeiter wenden. Nur so könne die Hotline entlastet werden.

Enge Kontaktpersonen von Infizierten müssen zehn Tage in Quarantäne. Vorzeitig beendet werden kann sie nach fünf Tagen durch einen negativen PCR-Test oder nach sieben Tagen durch einen negativen Antigenschnelltest. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei Kontaktpersonen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Das gilt allerdings nicht, falls es sich bei der Corona-Variante um Beta (B.1.351) oder Gamma (P.1) handelt. Bei diesen Varianten bleibt die Quarantäne trotz Impfung notwendig. Diese und weitere wichtige Informationen sind im Internet zu finden auf www.berlin.de/ba-neukoelln/corona.

Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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