Rechtzeitig vorsorgen
Neukölln. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder Einschränkungen im Alter können dazu führen, dass ein Mensch wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Was viele nicht wissen: Selbst Ehepartner, Eltern oder Kinder dürfen den Betroffenen nicht ohne Weiteres rechtlich vertreten. Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung kann jedoch jeder festlegen, wer sich um seine Belange kümmern soll. Außerdem ist es möglich, in einer Patientenverfügung seine Wünsche hinsichtlich der medizinischen Behandlung festzuhalten. Wer mehr über diese Themen wissen will, sollte am Montag, 9. Mai, um 18 Uhr zum Betreuungsverein Neukölln, Karl-Marx-Straße 27 (vierte Etage) kommen. Dort informiert die Juristin und Vereinsbetreuerin Sabina Künzel und beantwortet Fragen. Anmeldung unter Tel. 683 57 71 oder per E-Mail post@btv-neukoelln.de. In den Räumen gilt die 3G-Regel, die Besucher müssen also entweder geimpft, genesen und getestet sein. sus
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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