2G in Sporthallen und Umkleiden
Neukölln. In Sporthallen gilt für Erwachsene ab sofort die 2G-Regelung, das teilt die zuständige Stadträtin Karin Korte (SPD) mit. Für Kinder und Jugendliche greift weiterhin die 3G-Regel, weil sie in Bildungseinrichtungen getestet werden. Als Nachweis gilt ein aktueller Schülerausweis. Wenn Jugendliche keinen haben, müssen sie einen tagesaktuellen Test (PCR oder Antigen) vorweisen. Kinder bis sechs Jahren sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen. Für Sportplätze, also für den Sport unter freiem Himmel, muss ebenfalls kein Nachweis erbracht werden. Die überdachten Räume wie Kabinen, Umkleiden und Sanitäranlagen dürften jedoch nur von Genesenen und Geimpften genutzt werden. sus
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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