Hürden beim Transparenzgesetz
Dem Bezirk Neukölln fehlen für Kontrolle der Lebensmittelbetriebe Personal und Software

Auch Restaurants müssen demnächst nach Lebensmittelkontrollen das Ergebnis veröffentlichen. | Foto:  Schilp
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Das Gesetz zur „Lebensmittelüberwachungstransparenz“ ist am 1. Januar in Kraft getreten. Das Ziel: Verbraucher sollen unkompliziert sehen, wie gut oder schlecht ein Betrieb bei Kontrollen abgeschnitten hat. Doch im Bezirksamt herrscht Verärgerung. Es fehle an Grundlagen, um die Vorgaben zu erfüllen, heißt es.

„Uns ist weder Personal noch funktionierende Software zur Verfügung gestellt worden. Der Senat hat seine Hausaufgaben nicht gemacht“, so Bürgermeister Martin Hikel (SPD). Die in Aussicht gestellten Stellen seien bisher bei den Bezirken nicht angekommen. Und ohne einheitliche Software könnten keine Mitarbeiterschulungen stattfinden, geschweige denn die eigentliche Arbeit beginnen.

Das bekräftigt auch Sarah Nagel (Die Linke), Stadträtin für das Ordnungsamt. „Schon heute können wir notwendige Kontrollen wegen Personalmangels nicht angemessen durchführen. Ohne zusätzliches Personal sind die neuen Aufgaben kaum zu stemmen“, sagt sie. Und die Rahmenbedingungen müssten funktionieren, sonst könne mit dem Transparenzgesetz kein Vertrauen geschaffen werden.

Wann das Gesetz in Neukölln umgesetzt wird, steht noch nicht fest. Aber was ist genau vorgesehen? Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, bekommen nach einer Kontrolle des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamts ein „Barometer“ ausgehändigt. Es hat einen Farbverlauf von Grün (gut) über Gelb bis Rot (schlecht) und einen erklärenden Text. Das „Barometer“ muss den Verbrauchern sofort zugänglich gemacht werden, Restaurants haben es beispielsweise am Eingang anzubringen. Unternehmen ohne Kundschaft vor Ort müssen es auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Außerdem werden die Bewertungen auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Verbraucher- und Klimaschutz zu finden sein.

Maßgeblich für die Bewertung sind etliche Punkte. Dazu gehören Einhaltung des Lebensmittelrechts, Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel und Mitarbeiterschulung. Auch die Eigenkontrollen sind dabei wichtig. Wird die Qualität der Waren regelmäßig überprüft? Werden sie richtig gekühlt? Der dritte große Punkt ist die Hygiene. Dabei geht es um die bauliche Beschaffenheit des Betriebs, um Reinigung, Desinfektion, Sauberkeit bei der Produktion und Schädlingsbekämpfung. Weitere Informationen unter https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/lebensmittelueberwachung/lebensmitteltransparenz.

Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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